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Kostenerstattungs-verfahren

Damit ich eine effiziente Aufnahme in die Therapie planen kann, müssen die folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Voraussetzungen

1

Ihre Krankenkasse unterstützt das Kostenerstattungsverfahren

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Sie haben Ihre Krankenkasse kontaktiert und konnten herausfinden, dass diese generell das Kostenerstattungsverfahren anbietet und haben sich die Unterlagen zuschicken lassen.

Hier weitere Informationen zum Verfahren:

2

Benötigte Voraussetzung: Erhalt des PTV11

 

Sie haben bereits einen Sprechstundentermin  des Patientenservice für Psychotherapie 116117 wahrgenommen und das Formular PTV11 erhalten.

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Wenn nicht vereinbaren Sie bitte unter folgendem Link einen Sprechstundentermin.

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Sollten Sie darüber noch keinen Therapieplatz erhalten haben, gehen Sie zum nächsten Schritt.

3

Benötigte Voraussetzung: Kontaktliste mit 15 erfolglosen Kontaktversuchen

 

Sie haben nach der Sprechstunde15 Psychotherapeuten der gesetzlichen Krankenkasse kontaktiert und keine Aussicht auf einen Therapieplatz in 6 Wochen bis zu 3 Monaten erhalten.

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Hier finden Sie eine Vorlage zum Eintragen Ihrer Kontaktversuche.

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4

Ihnen ist es möglich eine nicht erstattungsfähige Probesitzung als Selbstzahler mit den Kosten von 134,06 € wahrzunehmen.

Anhand dieser Probesitzungen können wir gemeinsam entscheiden, ob wir eine Therapie zusammen beginnen wollen. Danach kann ich Sie unterstützen die Kostenerstattugn zu beantragen.

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