
Psychotherapie
Wie funktioniert eine Psychotherapie?
Eine psychotherapeutische Behandlung hilft seelisches Leid und begleitende psychosomatische Körpersymptome durch das Gespräch mit einer Therapeutin oder einem Therapeut zu lindern oder zu bessern. Einzeltherapie hat i. d. R. 50 Minuten. Bei der Behandlung kann es sinnvoll sein, Angehörige punktuell mit einzubinden. Wesentliche Bedingung für das Gelingen jeder Psychotherapie ist eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Patientin oder Patient und Therapeutin oder Therapeut, sowie einer Klärung, ob das geplante Psychotherapieverfahren den Erwartungen der Patientin oder dem Patient entgegenkommt. Auf dieser Grundlage bietet Psychotherapie die Möglichkeit, in einem geschützten Rahmen das eigene Erleben und Verhalten sowie Beziehungserfahrungen zu besprechen, zu erleben und zu überdenken und infolge dessen Veränderungen auszuprobieren und herbeizuführen.


Verhaltenstherapie
Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass psychische Beschwerden das Ergebnis von bewussten und nicht-bewussten Lernprozessen sind. Zu Beginn der Behandlung wird gemeinsam mit Ihnen erarbeitet, welche Bedingungen Ihrer Lebensgeschichte und Ihrer aktuellen Lebenssituation zur Entstehung und Aufrechterhaltung der psychischen Symptomatik beigetragen haben und weiter wirksam sind.
Auf dieser Grundlage werden gemeinsam Therapieziele und der Behandlungsplan festgelegt. In der Verhaltenstherapie wird der Patient zur aktiven Veränderung seines Handelns, Denkens und Fühlens motiviert und angeleitet. Dabei werden die bereits vorhandenen Stärken und Fähigkeiten herausgearbeitet und für den Verhaltensprozess nutzbar gemacht.
Mein Behandlungsangebot umfasst dabei ebenfalls moderne Methoden, wie Akzeptanz- und Commitmenttherapie (ACT), Schematherapie, Dialektisch-Behaviorale Therapie und Cognitive Behavioral Analysis System of Psychotherapy (CBASP).
Wie ist der Ablauf?
Wir vereinbaren einen Ersttermin für eine sogenannte "probatorische Sitzung", quasi eine Probesitzung um uns kennenzulernen und zu gucken, ob es "passt".
Sind Sie gesetzlich versichert, ist diese noch nicht erstattungsfähig (Kosten: 134,06 €), da das Kostenerstattungsverfahren erst danach von Ihnen beantragt werden kann. Für Privatversicherte, Bundeswehr und Bundespolizei ist dieses, wie der Rest der Therapie erstattungsfähig.
Es können danach noch bis zu drei weitere probatorische Sitzungen in Anspruch genommen werden, in denen Diagnostik stattfindet, ein Krankheitsmodell entwickelt und Therapieziele bestimmt werden.
Parallel muss als gesetzliche Voraussetzung eine hausärztliche oder fachärztliche Untersuchung potentieller körperlicher mitverursachender Faktoren stattfinden.
Am Ende der Probephase entscheiden Sie und ich gemeinsam, ob eine Therapie sinnvoll und notwendig ist und in welchem Umfang sie erfolgen soll.
Zu Beginn der Behandlung sind wöchentliche Sitzungen sinnvoll, später kann die Frequenz der Sitzungen ausgedehnt werden, auch Doppelstunden sind bei Bedarf (z. B. bei Konfrontationsübungen zur Angstbehandlung) möglich. Therapie findet aber eigentlich gar nicht hauptsächlich während der Therapiesitzungen statt. Die eigentliche Veränderung passiert in der Zeit zwischen den Sitzungen, die Sie nutzen sollten, das Erarbeitete auszuprobieren und zu überprüfen. Dabei sollen Ihnen sogenannte Hausaufgaben helfen. Punktuell kann es förderlich sein, Angehörige mit in die Therapie einzubinden.
